Chronik – 1933 – 1945

Die Verhältnisse hatten sich also in der noch jungen Freiwilligen Feuerwehr Borgwedel-Stexwig 4 Jahre nach ihrer Gründung weitgehend normalisiert und personell stabilisiert. Sie war, wie die Mehrzahl aller Wehren, ein nicht rechtsfähiger Verein, der in seiner Gemeinde freiwillig den Brandschutz übernommen hatte. Zur Erfüllung ihrer freiwillig ausgeübten Pflichten, gab der Staat ihnen die Anerkennung als Schutzwehr im Sinne des Strafgesetzes, d.h. im Einsatz genossen die Feuerwehrmänner den besonderen Schutz der Obrigkeit. Außerdem gewährte man ihnen gesetzlichen Unfallschutz. Mit der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten änderten sich die Verhältnisse aber rapide. Sehr bald wurden Gesetze erlassen, die zur gesellschaftlichen und politischen Gleichschaltung in allen Bereichen führen sollten. Die Freiwilligen Feuerwehren, die bisher keine Nachwuchsprobleme hatten, bekamen eine erdrückende Konkurrenz durch die neu entstehenden politischen Organisationen wie HJ, SA, SS und andere.

 In einer Rede am 14. Mai 1933 forderte Adolf Hitler die Freiwilligen Feuerwehren in ganz Deutschland auf , nicht nur ihre Pflicht zu tun, sondern sich auch hinter ihn zu stellen. An diesem Tag marschierte die Freiwillige Feuerwehr Borgwedel zusammen mit der Gübyer und der Fahrdorfer Wehr zum Kirchgang nach Haddeby. Nach dem Gottesdienst hielt der Oberbrandmeister in Tams Garten eine Rede und dann ging es in geschlossener Formation zum Ehrenmal in Fahrdorf, wo man einen Kranz für die Gefallenen des I. Weltkrieges niederlegte. Auch hier forderte ein Redner dazu auf, den Reichskanzler und Hindenburg zu unterstützen. Am 15. Dezember 1933 wurde das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen erlassen. Danach waren die freiwilligen Feuerwehren in Vereine des Bürgerlichen Rechts umzuwandeln und in das Vereinsregister einzutragen. Sie waren nun eine Polizeiexekutive besonderer Art, also eine Feuerlöschpolizei, die auch dem Ortspolizeiverwalter unterstellt war. Die Freiwillige Feuerwehr Borgwedel-Stexwig verlor dadurch, wie alle anderen Wehren, ihre Unabhängigkeit. Stattdessen wurde jetzt eine Freiwillige Feuerwehr Haddeby e.V. gegründet. Zu ihr gehörten die Halblöschzüge I Busdorf, II Geltorf, III Fahrdorf, IV Groß Dannewerk und V Borgwedel. Geleitet wurden sie von einem Löschtruppführer. Alle Feuerwehrmänner wurden zu bedingungslosem Gehorsam gegenüber Führer, Volk und Vaterland verpflichtet und mußten den folgenden Eid ablegen:
Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr . . . erkläre ich: Ich gelobe im Sinne des Nationalsozialistischen Staates meinen Führern gehorsam und meinen Kameraden ein treuer Kamerad zu sein, meine freiwillig übernommenen Pflichten pünktlich und gewissenhaft zu erfüllen und mich als freiwilliger Feuerwehrmann unter Einsatz meiner ganzen Kraft bereitzuhalten: Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr!
 Ab 1934 wurde die Freiwilligkeit befohlen. Fast selbstverständlich klingt es, daß die Wehr nach dem Führerprinzip zu leiten ist, wobei der Wehrführer und die Löschzugführer behördlich ernannt und abberufen werden. Die Mitgliederversammlung beschließt nur noch über Kassenangelegenheiten. 1935 wurde der Gruß Heil Wehrführer und Heil Herr Kreiswehrführer vorgeschrieben!
Eine weitere Umgestaltung wurde dann mit dem Reichsgesetz vom 23. November 1938 beschlossen: die vereinsmäßig gegliederten Feuerwehren wurden zu einer wehrmäßig gegliederten Truppe der polizeilichen Exekutive nach dem Vorbild der SA umgegliedert. Jetzt war die Selbständigkeit völlig ausgeschaltet, man war eine technische Hilfspolizei unter straffer staatlicher Aufsicht. Im gleichen Jahr ergaben sich auch in Borgwedel und Stexwig weitreichende Veränderungen: die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden vereinigten sich zur Gesamtgemeinde Borgwedel und auf den ersten Wehrführer Ferdinand Jebe folgte als Brandmeister Johannes Petersen aus Borgwedel.

Die technische Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Borgwedel-Stexwig blieb bis Anfang der 40-iger Jahre weitgehend unverändert: das wichtigste Gerät war immer noch die mit 8 Mann zu bedienende Handdruckspritze. Aber eine Ersatzbeschaffung war wohl doch unumgänglich geworden, denn im August 1940 beantragte die Gemeinde eine Beihilfe für die Anschaffung einer Motorspritze. Der Kreiswehrführer unterstützte diesen Antrag, da die alte Handdruckspritze völlig unbrauchbar geworden sei. Diese Anschaffung war für die Gemeinde Borgwedel eine erhebliche finanzielle Belastung, immerhin kostete das Gerät, zusammen mit einem TSA und dem notwendigen Schlauchmaterial fast 4.800 RM! Ohne das zinslose Darlehen von 2.000 RM wäre die Beschaffung wohl nicht möglich gewesen. Schließlich erhielt man im Januar 1941 als eine der ersten Wehren des Amtes Haddeby eine neue TS 8 mitsamt einem TSA von der Firma Koebe aus Luckenwalde (TS 8 = Tragkraftspritze mit einer Leistung von 800 l/min; TSA = Tragkraftspritzenanhänger).

Der damalige Gerätemeister, Friedrich Philipp besuchte dann auch vom 5. bis 10. Januar 1942 den geforderten Maschinisten-Lehrgang an der Feuerwehrschule in Eckernförde. Mit diesem Gerät war man als ländliche Feuerwehr hervorragend ausgerüstet. Im Amt Haddeby hatten neben Borgwedel nur Busdorf, Geltorf und Groß Dannewerk ebenfalls eine TS 8 erhalten, die meisten mußten noch mit der Handdruckspritze arbeiten. Erst zum Ende des Krieges wurde die technische Ausrüstung auch im Kreisgebiet besser.

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